Arbeitszeiten

Arzt Schweiz Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Themen, wenn es um den ärztlichen Alltag in der Schweiz geht. Gerade für Assistenz- und Oberärzte gilt es, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen, die eigene Arbeitszeit korrekt zu erfassen und die neuen Entwicklungen wie das 42+4-Modell im Blick zu haben. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Gesetzliche Grundlage: Arbeitszeit in der Schweiz

Für Ärzte in Weiterbildung (Assistenz- und Oberärzte) gilt das Arbeitsgesetz (ArG). Es schreibt vor:

  • Die Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden pro Woche.
  • Alles, was darüber hinausgeht, zählt als Überzeit.
  • Überzeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss korrekt kompensiert werden.

Überstunden und Überzeit

Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Überstunden: zusätzliche Stunden über das vertragliche Pensum hinaus, aber innerhalb der 50-Stunden-Grenze.
  • Überzeit: alles über 50 Stunden pro Woche.

Rechte von Ärzten in der Schweiz:

  • Überzeit muss mit Freizeit oder einem Lohnzuschlag von mindestens 125 % kompensiert werden.
  • Die Kompensation darf nicht einseitig vom Arbeitgeber bestimmt werden.
  • Die Kompensation muss innert 14 Tagen erfolgen – oder innert 12 Monaten, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Spitäler sind verpflichtet, Arbeitszeit und Pausen lückenlos zu erfassen.

Spezialregelung: Schwangere und stillende Ärztinnen

Für schwangere und stillende Ärztinnen gelten besondere Schutzbestimmungen:

  • Maximal 9 Stunden Arbeit pro Tag
  • Reduktion auf 45 Stunden pro Woche – bei vollem Lohn
  • Mehrarbeit über 9 Stunden muss zusätzlich vergütet werden
  • Freistellung nur mit ärztlichem Attest lohnberechtigt

Das 42+4-Modell – neue Arbeitszeitregelung für Ärzte

Um die Belastung zu senken und die Weiterbildung zu sichern, wurde das 42+4-Modell eingeführt. Es sieht vor:

  • 42 Stunden reguläre Arbeitszeit pro Woche für die klinische Tätigkeit.
  • 4 Stunden strukturierte Weiterbildung pro Woche, ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt.

Wo gilt die 42+4-Regelung?

Das Modell ist noch nicht flächendeckend umgesetzt, wird aber in mehreren Spitälern getestet:

  • Pilotprojekt in Zürich ab Oktober 2024 mit mehreren Kliniken.
  • Universitätsspital Zürich: bereits in einzelnen Abteilungen umgesetzt.
  • Kantonsspital Winterthur: Einführung bestätigt.

Vor- und Nachteile des 42+4-Modells

Vorteile Herausforderungen
  • Weniger klinische Dienstzeit und bessere Work-Life-Balance.
  • Verbindlich gesicherte Weiterbildung.
  • Gesetzliche Vorgaben leichter einhaltbar.
  • Mehr Arbeitszufriedenheit und Motivation.
  • Spitäler müssen Dienstpläne und Organisation anpassen.
  • Mehr Verwaltungsaufwand bei Zeiterfassung.
  • Notfälle und Schichtdienste bleiben eine Herausforderung.
  • Gefahr von Engpässen, falls nicht genügend Personal vorhanden ist.

Vergleich der Arbeitszeiten: Deutschland vs. Schweiz

Thema Deutschland Schweiz
Gesetzliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche (gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie) 50 Stunden pro Woche (gemäß Arbeitsgesetz)
Max. tägliche Arbeitszeit 10 Stunden (Durchschnitt 8 Stunden über 6 Monate) Bis 11 Stunden möglich, solange die Wochenarbeitszeit eingehalten wird
Überstunden Müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden; oft tarifvertraglich geregelt Kompensation durch Freizeit oder Zuschlag (mindestens 125 %)
Überzeit (über die Höchstarbeitszeit hinaus) Streng begrenzt; Arbeitszeit darf max. 60 Stunden pro Woche betragen Alles über 50 Stunden gilt als Überzeit und ist nur in Ausnahmefällen erlaubt
Schwangere/stillende Ärztinnen Keine Nacht- oder Mehrarbeit; Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten Max. 9 Stunden pro Tag, 45 Stunden pro Woche bei vollem Lohn
Weiterbildungszeit Nicht klar geregelt, stark abhängig von Klinik und Bundesland 42+4-Modell: 42 Stunden Dienstzeit + 4 Stunden Weiterbildung

Tipps für Ärzte in der Schweiz

  • Dokumentieren Sie Arbeitszeit konsequent – auch Pausen und Weiterbildung.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Spital das 42+4-Modell bereits eingeführt hat.
  • Kennen Sie Ihre Rechte bei Überzeit und fordere eine korrekte Kompensation ein.
  • Sprechen Sie Arbeitszeitfragen schon beim Vertragsabschluss an.

Fazit

Die Arbeitszeit für Ärzte in der Schweiz ist klar geregelt – 50 Stunden pro Woche als Maximum, mit Anspruch auf Ausgleich. Mit dem neuen 42+4-Modell zeichnet sich eine deutliche Verbesserung ab: weniger Belastung, mehr Weiterbildung und höhere Zufriedenheit. Im direkten Vergleich zu Deutschland sind die Unterschiede gering, doch die 42+4-Regelung bringt einen entscheidenden Vorteil für die ärztliche Weiterbildung. Wer seine Rechte kennt und aktiv auf eine faire Umsetzung achtet, profitiert langfristig von besseren Arbeitsbedingungen.

Mein Tipp: Informiere Sie sich rechtzeitig über die Arbeitszeitregelungen in Ihrem Spital und prüfen, ob 42+4 für Sie schon Realität ist. So starten Sie optimal vorbereitet in Ihre Tätigkeit als Arzt in der Schweiz.

 

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