Selbstdispensation Schweiz: Medikamente direkt in der Arztpraxis
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Selbstdispensation in der Schweiz: Lohnt sich die direkte Medikamentenabgabe in der Praxis?
Wenn du in der Schweiz eine eigene Praxis gründen oder übernehmen möchtest, wirst du der Selbstdispensation (SD) begegnen. Sie erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Medikamente direkt in der Praxis an Patientinnen und Patienten abzugeben – ohne Umweg über die Apotheke. Das kann Abläufe vereinfachen, die Patientenbindung stärken und wirtschaftlich attraktiv sein. Gleichzeitig ist SD kantonal unterschiedlich geregelt und braucht eine saubere Vorbereitung.
Was genau bedeutet Selbstdispensation?
Selbstdispensation meint die direkte Abgabe von Arzneimitteln in der ärztlichen Praxis. Aufgrund der föderalen Struktur gilt: Keine einheitliche Bundesregel – jeder Kanton entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen SD zulässig ist.
Voraussetzungen (typisch, kantonal konkretisiert)
- Berufsausübungsbewilligung im betroffenen Kanton
- Betriebsbewilligung für die Praxis
- Ggf. SD-Bewilligung der kantonalen Behörde
- Nachweise zu Lagerbedingungen (Temperatur, Sicherheit, Dokumentation)
Hinweis: Anforderungen variieren je nach Kanton (Fristen, Formulare, Kontrollen). Prüfe die kantonalen Vorgaben frühzeitig.
Wirtschaftliche Wirkung: Chancen & Aufwand
- Zusätzliche Erlösquelle: Abgabe kann den Umsatz erhöhen.
- Patientenkomfort & Bindung: „Alles aus einer Hand“ spart Wege und schafft Vertrauen.
- Effizienz: Rückfragen, Substitutionen und Nachbestellungen laufen intern.
Aufwand einkalkulieren: Einkauf, Inventur, Verfalldatenkontrolle, QS-Prozesse, Software/Scanning, Kühlung und Audits.
Aktuelle kantonale Praxis (vereinfachter Überblick)
Die folgende Übersicht dient der Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsabklärung; prüfe den Zielkanton immer direkt.
| Kanton | Status | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Aargau (AG) | Verboten / stark eingeschränkt | Grundsätzlich keine SD; allenfalls in Not-/Ausnahmesituationen. |
| Basel-Stadt (BS) | Verboten | Abgabe grundsätzlich den Apotheken vorbehalten. |
| Bern (BE) | Mischsystem | SD in unterversorgten Gemeinden/Regionen bzw. unter Bedingungen möglich. |
| Graubünden (GR) | Mischsystem | Teilweise zulässig; abhängig von Versorgungslage/Bewilligung. |
| Zürich (ZH) | Eingeschränkt | Teilabgabe mit Bewilligung (z. B. zur Sicherstellung der Versorgung) möglich. |
| Genf (GE), Waadt (VD), Wallis (VS), Neuenburg (NE), Jura (JU) | Verboten | Rezeptursystem dominiert; Abgabe über Apotheken. |
| Luzern (LU), Schwyz (SZ), Zug (ZG), Uri (UR), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell AI/AR, Glarus (GL), Solothurn (SO) | Erlaubt | SD grundsätzlich zulässig; Details per kantonaler Bewilligung/Gestaltung. |
Praxis-Tipp: Plane die SD-Strategie vor der Standortentscheidung. Sie beeinflusst Raumkonzept (Apothekenecke, Kühleinheiten), Personalprofil, Software und Liquiditätsplanung.
Implementierung: So gehst du strukturiert vor
- Kanton prüfen: Status (erlaubt, Mischsystem, verboten) und zuständige Stelle klären.
- Bewilligungsweg festlegen: Formulare, Fristen, Nachweise (Lager, QS, Prozesse).
- Prozesse definieren: Wareneingang, Lager, FMD/Scanning, Verfalldaten, Substitution, Abgabeprotokoll.
- Rolle & Verantwortung: Benenne Verantwortliche (Apothekenverantwortung intern), schule Team.
- Wirtschaftlichkeit testen: Sortiment, Einkaufskonditionen, Margen, Aufwand realistisch kalkulieren.
Fazit
Die Selbstdispensation kann deine Praxis patientennah, effizient und wirtschaftlich stärken – vorausgesetzt, sie ist am Standort zulässig und professionell organisiert. Entscheidend sind eine frühzeitige kantonale Abklärung, robuste Prozesse und ein stimmiges Praxiskonzept.
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