Pikettdienst Arzt Schweiz: Rechte, Vergütung & Vertragstipps 2025
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Pikettdienst für Ärzte in der Schweiz: Rechte, Vergütung und typische Stolperfallen
Wer als Assistenz- oder Oberarzt in der Schweiz arbeitet, kommt um den Pikettdienst kaum herum. Nachtschichten, Wochenenddienste und Bereitschaften gehören zum Klinikalltag. Aber was ist eigentlich rechtlich erlaubt, wie sieht die Vergütung aus und welche Punkte solltest du im Arbeitsvertrag genau prüfen?
Dieser Beitrag gibt dir einen praxisnahen Überblick über deine Rechte, zeigt dir, wie der Pikettdienst vergütet wird und liefert dir konkrete Tipps für deine Verhandlungen.
Was bedeutet Pikettdienst?
Pikettdienst bedeutet, dass du ausserhalb der regulären Arbeitszeit jederzeit einsatzbereit sein musst. Es gibt zwei Arten:
- Aktiver Pikettdienst: Du bist physisch im Spital anwesend.
- Passiver Pikettdienst: Du bist zu Hause, musst aber innerhalb einer definierten Zeitspanne im Spital erscheinen können.
In beiden Fällen zählt die Zeit entweder ganz oder teilweise als Arbeitszeit – mit entsprechenden Folgen für Ruhezeiten und Vergütung.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitsgesetz und GAV Spital
Das Schweizer Arbeitsgesetz und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) der Spitäler regeln, wie oft und wie lange Ärzte Pikettdienste leisten dürfen. Grundsätze:
- Die maximale Wochenarbeitszeit liegt in der Regel bei 50 Stunden.
- Pikettdienste dürfen nicht unbegrenzt angeordnet werden – die Höchstzahlen sind klar geregelt.
- Nach einem Nachtdienst hast du Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit (meist 11 Stunden).
Tipp: Achte bei deinem Arbeitsvertrag darauf, wie die Klinik Ruhezeiten und Ausgleich regelt. Viele Ärzte merken erst nach dem ersten Dienstplan, dass Klauseln zu unklar formuliert sind.
Vergütung: Was ist üblich – und was ist verhandelbar?
Die Bezahlung des Pikettdienstes hängt von der Art des Dienstes und vom Spital ab. Typisch ist:
- Aktiver Pikettdienst: wird wie normale Arbeitszeit bezahlt.
- Passiver Pikettdienst: es gibt eine Pauschale oder einen Prozentsatz (z. B. 10–25 % des Normallohns) für die Zeit der Bereitschaft.
- Effektive Einsätze: zählen in jedem Fall als volle Arbeitszeit und werden zusätzlich vergütet.
Viele Spitäler orientieren sich am VSAO (Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte). Es gibt aber Spielräume, insbesondere bei Oberärzten.
Checkliste: Diese Punkte gehören in deinen Arbeitsvertrag
- Klare Definition, ob Pikettdienste aktiv oder passiv geleistet werden.
- Konkrete Regelung zur Vergütung (Pauschale, Prozentsatz, Zuschläge).
- Angabe, wie viele Pikettdienste pro Monat/Jahr maximal anfallen dürfen.
- Regelung von Ruhezeiten und Ausgleichstagen.
- Klarstellung, wie kurzfristige Einsätze während der Bereitschaft dokumentiert werden.
Praxisbeispiele: Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie
Innere Medizin: Hier sind passive Pikettdienste häufig. Du bist zu Hause erreichbar und wirst bei Notfällen gerufen. Vergütung meist als Pauschale.
Chirurgie: Oft aktive Pikettdienste mit Präsenz im Spital. Vergütung wie Arbeitszeit, oft mit Zuschlägen.
Anästhesie: Mischung aus passiv und aktiv. Hier ist es besonders wichtig, dass Ruhezeiten eingehalten werden – sonst drohen Fehler durch Übermüdung.
Die 5 häufigsten Fehler beim Pikettdienst
- Vertrag unterschrieben, ohne die Regelungen zum Pikettdienst zu prüfen.
- Unklare Abgrenzung zwischen aktivem und passivem Dienst akzeptiert.
- Vergütung für passive Dienste nicht festgelegt.
- Übersehen, dass Ruhezeiten nach Nachtdiensten nicht garantiert sind.
- Fehlende Dokumentation von Einsätzen während der Bereitschaft.
Fazit: Gut vorbereitet in den Pikettdienst
Pikettdienst gehört zum Alltag im Spital. Wenn du deine Rechte kennst und deinen Vertrag sorgfältig prüfst, vermeidest du Stress, Überlastung und finanzielle Nachteile. Ärzte, die schon beim Einstieg auf klare Regelungen achten, haben am Ende mehr vom höheren Schweizer Gehalt.
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