Überstunden vs. Überzeit: Schweizer Vertragsfallen für Ärzte vermeiden

Überstunden vs. Überzeit: Schweizer Vertragsfallen für Ärzte vermeiden

Überstunden, Überzeit und „Leitender Arzt“: Versteckte Vertragsfallen für Ärzte in der Schweiz

Du willst als Arzt in die Schweiz – stark! Bevor du unterschreibst, solltest du ein Detail im Vertrag wirklich verstehen: den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit und was die Bezeichnung „Leitender Arzt“ arbeitsrechtlich tatsächlich bedeutet. Genau hier verlieren viele Ärzte jedes Jahr tausende Franken, ohne es zu merken.

Kurz vorweg: Worum geht es überhaupt?

Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, aber noch innerhalb der üblichen Höchstgrenzen. Überzeit sind Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Warum das wichtig ist? Weil Überstunden in vielen Verträgen pauschal im Gehalt „verschwinden“, während Überzeit separat auszugleichen ist.

Überstunden: Was viele nicht auf dem Schirm haben

Beispiel: Im Vertrag stehen 42 Wochenstunden, real arbeitest du 47. Das sind 5 Überstunden. In der Praxis findet sich häufig die Klausel: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Folge: Du bekommst keine zusätzliche Vergütung. Klingt nach Kleinigkeit – summiert sich aber über Monate schnell auf Hunderte Stunden.

Überzeit: Die harte Grenze

Im Gesundheitswesen gilt als Faustregel: Ab 50 Wochenstunden sprichst du von Überzeit. Diese muss – je nach Regelung – zusätzlich kompensiert werden (z. B. Zuschlag oder gleichwertige Freizeit). Wichtig: Das lässt sich nicht einfach durch eine Vertragsfloskel wegwischen.

Teilzeit = grössere Falle

Du arbeitest Teilzeit? Dann ist die Spanne zwischen deiner vereinbarten Zeit (z. B. 35 h bei 70 %) und der 50-Stunden-Grenze besonders gross. Genau diese Spanne wird durch pauschale Überstundenklauseln oft komplett „geschluckt“. Ergebnis: Viele Teilzeitärzte arbeiten dauerhaft deutlich mehr – ohne Ausgleich.

„Leitender Arzt“ im Vertrag – und jetzt?

Wichtig: „Leitender Arzt“ als Titel bedeutet nicht automatisch „leitender Angestellter“ im juristischen Sinn. Letzteres setzt echte unternehmerische Verantwortung voraus (Budgethoheit, Strategie, Entscheidungen auf Ebene Geschäftsführung/Verwaltungsrat). In Praxen ist das selten der Fall. Konsequenz: Der Schutzmechanismus rund um Arbeitszeit gilt häufig weiter – auch wenn „Leitender Arzt“ im Vertrag steht.

Praxisbeispiel (ambulante Praxis)

  • Vertrag: 35 h/Woche (70 %).
  • Real: 48 h/Woche → 13 Überstunden (oft pauschal abgegolten).
  • Überzeit erst über 50 h/Woche → in der Praxis bei Teilzeit selten erreicht.

Rechne das auf ein Jahr: 13 h × 48 Wochen ≈ 624 Stunden Mehrarbeit. Je nach Lohnniveau entspricht das einem fünfstelligen Betrag.

Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  1. Titel mit Status verwechseln: „Leitender Arzt“ heisst nicht automatisch leitender Angestellter. Prüfe deine reale Entscheidungsmacht.
  2. Pauschalklauseln übersehen: „Überstunden sind abgegolten“ kann bei Teilzeit massiv ins Geld gehen.
  3. Nicht dokumentieren: Ohne saubere Zeiterfassung kaum Chance auf Ausgleich.
  4. „Das ist halt üblich“ akzeptieren: Wir sind in einem Arbeitnehmermarkt. Üblich ist kein Naturgesetz.

So verhandelst du fair – und holst dir, was dir zusteht

  • Klausel begrenzen: Pauschale Abgeltung nur bis z. B. +5 h/Woche; alles darüber wird bezahlt oder mit Freizeit kompensiert.
  • Teilzeitgerechtigkeit: Eine anteilige Schwelle vereinbaren (z. B. bei 70 %: ab ca. 41–42 h/Woche Ausgleich).
  • Alternativ: Funktionszulage (monatlicher Zuschlag), wenn minuziöse Zeiterfassung unpraktisch ist.
  • Schriftlich fixieren: Klare Regel zur Erfassung und Kompensation – sonst bleibt es Theorie.

Mein Ansatz – warum du mir hier vertrauen kannst

Ich bin Wirtschaftsjurist mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, war viele Jahre auf Behördenseite in Deutschland tätig und bin mit meiner Frau (leitende Ärztin) und zwei Kindern in die Schweiz ausgewandert. Seit über zwei Jahren begleite ich Ärzte auf diesem Weg. Ich teile hier Erfahrungswissen aus der Praxis – keine Rechtsberatung.

Falls du mehr über das Thema erfahren möchtest, empfehle ich dir mein neues Video.

Kein Rechtsrat – nur klare Orientierung

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er soll dir helfen, die Mechanik hinter Verträgen zu verstehen, Risiken zu erkennen und informiert zu verhandeln. Für konkrete Einzelfälle sprich mit einem entsprechend zugelassenen Rechtsanwalt – oder nutze meine Erstberatung zur Vorbereitung deiner Verhandlung.

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